Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Spielbankverordnung NRW
SpiVO NRW§ 7 Konzepte der Beauftragten
Stand: 26.08.2026
Die Beauftragten für Suchtprävention und -bekämpfung, Jugend- und Spielerschutz, für Spielbank- und Spielbetriebssicherheit und die Innenrevision müssen ihre jeweiligen Konzepte aufeinander abstimmen.